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Landtags- & Bezirkswahlen


Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober

Informationen zur Wahlbenachrichtigung und Briefwahl

Bei der Landtagswahl sind diejenigen volljährigen Deutschen stimmberechtigt, die seit mindestens 08.07.2023 ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben.
Für das Stimmrecht bei der Bezirkswahl muss der Hauptwohnsitz seit 08.07.2023 im Regierungsbezirk Oberbayern bestehen.

Zuständige Gemeinde

Stimmberechtigte Personen sind im Wählerverzeichnis der Gemeinde automatisch eingetragen, bei der sie am 27.08.2023 (Stichtag) mit Hauptwohnung angemeldet waren.
Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes in eine andere Gemeinde im Zeitraum vom 28.08.2023 bis 17.09.2023 kann die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes bis zum 17.09.2023 beantragt werden.
Wer in diesem Zeitraum keinen entsprechenden Antrag stellt, kann sein Wahlrecht nur bei der bisherigen Wohnsitzgemeinde ausüben. In diesem Fall empfiehlt sich die Anforderung von Briefwahlunterlagen bei der bisherigen Wohnsitzgemeinde.
Gleiches gilt für Personen, die erst nach der Antragsfrist für die Aufnahme ins Wählerverzeichnis (17.09.2023) den Hauptwohnsitz wechseln.

Versendung der Wahlbenachrichtigungsbriefe

Um wählen zu können, ist eine Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Ingolstadt erforderlich.
Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Ingolstadt aufgenommen wurden, erhalten eine Wahlbenachrichtigung in Form eines Briefes.
Dieser enthält alle wichtigen Informationen zum Stimmrecht, zur Möglichkeit der Briefwahl und zum zuständigen Wahllokal für die Urnenwahl am Wahlsonntag.
Die Benachrichtigung muss bis spätestens 17.09.2023 jeder wahlberechtigten Person zugegangen sein.

Wer bis zu diesem Zeitpunkt die Wahlbenachrichtigung nicht erhält, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich beim Wahlamt erkundigen, ob sie/er im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Briefwahlunterlagen

Die Briefwahlunterlagen können wie folgt beantragt werden
a) schriftlich
(formlos oder mit dem der Wahlbenachrichtigung beigefügten Antragsformular)
oder
b) ab 04.09.2023 online über das Bürgerservice-Portal (www.buergerservice-portal.de/bayern/ingolstadt/bsp_ewo_briefwahl).

Hinweise zur schriftlichen Beantragung:
Bei der schriftlichen Antragstellung sind immer anzugeben: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Wohnanschrift und ggf. eine abweichende Versandanschrift.
Der Antrag kann in einem ausreichend frankierten Umschlag dem Wahlamt (Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt) zugesandt werden. Er kann aber auch in den Briefkasten am Neuen Rathaus eingeworfen werden.
Es ist auch eine persönliche Vorsprache im Briefwahlamt (mit ausgefülltem Antrag!) möglich. Das Wahlamt befindet sich im Neuen Rathaus, Rathausplatz 4 (Sitzungstrakt im 2. Stock). Wer die Briefwahlunterlagen direkt mitnehmen will, muss neben dem ausgefüllten Antrag auch einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.

Öffnungszeiten des Wahlamts:
Mo bis Fr 08.00 bis 12.30 Uhr
und
Mo und Di 13.30 bis 16.00 Uhr
Do 13.30 bis 17.30 Uhr

Unter anderem zur Vermeidung von Wartezeiten ergeht die dringende Empfehlung, die Unterlagen online oder auf dem Postweg zu beantragen.
Letzter Beantragungstermin ist Freitag, 06.10.2023, um 15.00 Uhr.
Danach können Wahlscheine nur noch in absoluten Ausnahmefällen (bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung am Wahlwochenende) ausgestellt werden.

Aber auch hier die Bitte: Erleichtern Sie dem Wahlamt die Arbeit, indem Sie die Unterlagen möglichst frühzeitig beantragen.

Wegen der Postlaufzeiten macht es auch keinen Sinn, am Donnerstag oder Freitag vor der Wahl noch schriftliche Anträge in den Rathausbriefkasten einzuwerfen. Wer sich spät für die Briefwahl entscheidet, muss die Unterlagen unbedingt persönlich im Wahlamt abholen, wenn er die Unterlagen noch rechtzeitig erhalten will.

Rücksendung des roten Wahlbriefs an die Stadt Ingolstadt

Nach erfolgter Briefwahl kann der rote Wahlbrief kostenfrei dem Wahlamt rückübersandt werden. Er kann aber auch im Rathausbriefkasten eingeworfen werden.

Wichtiger Hinweis: Rote Wahlbriefe können am Tag der Wahl (08.10.2023) nicht in den Urnenwahllokalen abgegeben werden.
Wer entgegen der Bitte des Wahlamts erst auf den letzten Drücker seinen Wahlbrief abgeben will, kann dies nur im Neuen Rathaus (Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt) tun!

Alle Wahlberechtigten, die von der Briefwahl Gebrauch gemacht haben, müssen dafür Sorge tragen, dass der rote Brief das Wahlamt der Stadt Ingolstadt rechtzeitig vor Auszählung der Stimmen (08.10.2023,18.00 Uhr) erreicht. Dies gilt insbesondere bei Rücksendung auf dem Postweg.
Da die Wahlbriefe den zuständigen Wahlvorständen zugeordnet werden müssen, wäre das Wahlamt für eine frühzeitige Rücksendung sehr dankbar.

Beantragte Briefwahlunterlagen sind nicht zugegangen

In seltenen Fällen gehen rechtzeitig beantragte Briefwahlunterlagen auf dem Postweg verloren. Wer hiervon betroffen ist, kann sich letztmals am Samstag, 07.10.2023 von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr in der Wahlzentrale im Neuen Rathaus melden, um schriftlich zu versichern, dass die Unterlagen nicht zugegangen sind. Dann wird der alte Wahlschein für ungültig erklärt und ein neuer ausgestellt.
Eine Neubeantragung von Briefwahlunterlagen ist am Samstag aber nicht mehr möglich.

Telefonische Erreichbarkeit des Wahlamts

Für Rückfragen ist das Wahlamt ab sofort unter der Telefonnummer 0841 305-1266 erreichbar.

Hinweis für Wähler mit Mobilitätsbeeinträchtigungen

Aus der Wahlbenachrichtigungskarte ergibt sich, ob das jeweilige Wahllokal barrierefrei ist. Wählern mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, deren Wahllokal nicht barrierefrei ist, empfiehlt das Wahlamt die Anforderung von Briefwahlunterlagen.

Wahlbenachrichtigung

Mit der Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Wahlbenachrichtigung erhalten Sie spätestens drei Wochen vor der Wahl.

Die Benachrichtigung enthält beispielsweise Angaben

  • zum Wahltag,
  • zur Wahlzeit,
  • zum Ort des Wahlraumes und
  • ob dieser barrierefrei erreichbar ist sowie
  • zur Möglichkeit der Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen.

Wahlberechtigte können zunächst nur im genannten Wahlraum wählen. Auf Antrag können sie jedoch einen Wahlschein erhalten, der ihnen die Möglichkeit zur Briefwahl oder das Aufsuchen eines anderen Wahlraumes im Stadtgebiet Ingolstadt (weil beispielsweise „ihr“ Wahlraum nicht barrierefrei erreichbar ist) gibt.

In der Regel wird im Wahlraum mit der Wahlbenachrichtigung der Nachweis erbracht, dass man dort wahlberechtigt ist. Der Personalausweis oder Reisepass sollte jedoch zusätzlich bereitgehalten werden, um sich ausweisen zu können. Die Wahlbenachrichtigung wird vom Wahlvorstand einbehalten.

Sie sind in Ingolstadt wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag  volljährig sind und seit mindesten drei Monaten in Ingolstadt mit Hauptwohnung gemeldet sind. Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.

Briefwahl

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sich Wahlberechtigte vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen diese einen sogenannten Wahlschein schriftlich oder online beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht mehr. Der Antrag muss dem Wahlamt spätestens am Freitag vor der Wahl, 18:00 Uhr, vorliegen.

Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.
Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahlbezirk dieses Wahlkreises wählen.

Ihre Ansprechpartner zu den Themen Briefwahl und Wählerverzeichnis

Wahlamt der Stadt Ingolstadt
Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt
E-Mail: briefwahl@ingolstadt.de
Telefon: 0841 305-1266
Telefax: 0841 305-1269

Die Wahlergebnisse vergangener Landtags- und Bezirkswahlen

Landtagswahlen vom 14.10.2018

Landtagswahlen vom 15.09.2013

Landtagswahlen vom 28.09.2008

Die Wahlergebnisse vergangener Bezirkswahlen:

Bezirkswahlen vom 14.10.2018

Bezirkswahlen vom 15.09.2013

Bezirkswahlen vom 28.09.2008

Wahlanalysen und Ergebnisse der Landtagswahlen

Wahlanalysen und Ergebnisse der Bezirkswahlen