Gewerbemeldungen
Wenn Sie den Schritt in die Selbstständigkeit gehen wollen, müssen Sie in den meisten Fällen ein Gewerbe anmelden.
Jeder Gewerbetreibende unterliegt der Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Aus diesem Grund sind Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung zwingend vorgeschrieben.
Die Gewerbemeldung kann erfolgen:
Online
Per Post
Schriftlich mit einem der nachfolgenden Vordrucke (inklusive der erforderlichen Unterlagen) an das Amt für Ordnung, Gewerbe und VerbraucherschutzOder nutzen Sie unseren Online-Service!
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Per E-Mail
An foldende E-Mail-Adresse gewerbeangelegenheiten@ingolstadt.de mit den erforderlichen Anlagen in PDF-Format (die vollständig ausgefüllte Gewerbemeldung muss unterschrieben sein!)Nur in dringenden Fällen persönlich
Eine persönliche Vorsprache im Amt für Ordnung, Gewerbe und Verbraucherschutz ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0841 305-1523 oder -1526) möglich.
Wann muss ein Gewerbe umgemeldet werden?
Bei Verlegung des Betriebes, der Zweigniederlassung oder der Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes und/oder Wechsel bzw. Ausdehnung des Gewerbegegenstandes auf andere Waren oder Leistungen. Die Gewerbeummeldung ist kostenpflichtig.
Des weiteren bitten wir um Mitteilung von Namensänderungen bzw. Umfirmierungen, Veränderungen in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen, Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführer.
Mit diesen für Sie kostenfreien Angaben ermöglichen Sie uns einen schnellen und reibungslosen Schriftwechsel, der sich für Sie in kürzeren Bearbeitungszeiten auswirken kann.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Gewerbeanmeldung und -ummeldung
- Personalausweis oder Pass bzw. EU-Ausweis
- Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU)
Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung - Bei im Handelsregister eingetragenen Firmen:
Kopie des Handelsregisterauszuges - Bei in Gründung befindlichen juristischen Personen:
ein vom Notar beglaubigter Gesellschaftervertrag einschl. Bestellung der Geschäftsführer - Bei zulassungspflichtigen Handwerksbetrieben:
Meisterbrief bzw. Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer - Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
Kopie der entsprechenden Erlaubnis - Bei einem Vertrauensgewerbe (zum Beispiel Reisebüro, Partnervermittlung, Handel mit Gebrauchtwaren, Auskunfteien, Schlüsseldienst):
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde sowie Auskunft aus dem Gewerbezentralregister